Info zu Arbeitstagen

Beitragsregelung ab dem 01.01.2024 (Beschlossen am 26.08.2023)

Aktive Mitglieder bis 69 Jahre, auch die mit Sonderregelung, müssen zu ihrem Jahresbeitrag einen Betrag von 200.-EUR als Arbeitspfand zahlen. Wer mindestens 5 gemeinnützige Arbeitsstunden für den Verein im Kalenderjahr leistet, bekommt das Arbeitspfand erstattet. Eine teilweise Erstattung ist nicht zulässig.

Vom Arbeitspfand ausgenommen sind:

Aktive Mitglieder ab 70 Jahre, passive Mitglieder,

Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr),

Schüler, Auszubildende und Studenten (bis zum 18. Lebensjahr), kranke Mitglieder, die im ganzen Kalenderjahr krank sind, Mitglieder mit mindestens 50% Schwerbehinderung, Vorstandsmitglieder und Ehrenmitglieder